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Die Kranken-und Pflegekassen und auch die öffentliche Hand bezahlen doch alles, oder etwa nicht? Leider ist das nicht so.
Hier erfahren Sie warum wir uns über Ihre Unterstützung freuen. 

Warum benötigt KidsCare Ihren Rückenwind?

Die Finanzierung von KidsCare durch die Kranken- und Pflegekassen, Eingliederungshilfen und Sozialhilfe ist zwar wirtschaftlich und zweckmäßig, aber nicht ausreichend!

Viele Zusatzangebote wie Therapien und Begleitung für die erkrankten Kinder und ihre Familien müssen teilweise über Spenden finanziert werden. Zum Beispiel werden keine Spielgeräte, Snoezelraum oder ein barrierefreier Spielplatz mit Rollstuhl-Sandspieltisch bezahlt. Dies sind aber Dinge, die den Aufenthalt eines Kindes bei KidsCare einfach angenehmer gestalten. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Kinder in der Regel bis zum 18. Lebensjahr bei uns und mit uns leben und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung erhalten! 

Deshalb freuen wir uns über Ihren Rückenwind und bedanken uns für die Unterstützung.

So unterstützen Sie uns

Unser Spendenkonto

DKM Darlehenskasse Münster eG
IBAN: DE51 4006 0265 0010 1477 04

 

Kontakt

Christliches Kinderhospital Osnabrück & KidsCare
Jörg Holzapfel
Johannisfreiheit 1
49074 Osnabrück

Telefon:
0541 7000 60

E-Mail Adresse:
geschaeftsfuehrung@remove-this.ckos.de

Übrigens wussten Sie, dass Ihre Spende steuerlich absetzbar ist?

KidsCare, die Christliche Kinderkrankenpflege Osnabrück GmbH, ist vom Finanzamt (im Sinne der §§51 ff. Abgabenordnung) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Das bedeutet, dass Ihre Spenden steuerlich absetzbar sind. Gerne schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu. Teilen Sie uns dafür bitte Ihren Namen und Ihre Adresse mit.

Allerdings haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir solche Bescheinigungen erst ab 100 Euro verschicken können. Wir möchten die Verwaltungskosten so gering wie möglich halten, damit möglichst viel von Ihrem „Rückenwind“ bei den Kindern ankommt. 

Aber: Das Finanzamt erkennt bei Spenden bis 300 Euro auch einen Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung als Beleg an. 

 

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